Siedlungsordnung

Arbeitsgruppe Siedlungsordnung

Leitung: Natalja Kiefel, Betriebswirtin Verwaltung, Obere Aub 16, 97896 Freudenberg, Tel. 09377-91098,
mail: natalja.kiefel@mehrgenerationensiedlung.org


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Die Vereinsmitglieder, die sich in dieser Gruppe zusammengefunden haben, arbeiten intensiv an der Vorlage einer Siedlungs-Satzung / -Ordnung (Rechte und Pflichten der Siedler) für eine Mehrgenerationen-Siedlung. Mit unserer Siedlung mit ca. 200 Gärtnerhöfen entsteht eine eigene Gemeinde und somit brauchen wir auch eine "Gemeindeordnung" bzw. sollten wir uns Gedanken machen, in welchen Punkten wir andere Vorstellungen formulieren können bzw. umsetzen können. In manchen Punkten werden wir von geltenden Gesetzen noch nicht abweichen können. Die Formulierungen / Ideen stammen aus den Arbeitsgruppen und / oder den Mitgliedern. Diese Siedlungs-Ordnung dient als Vorlage, kann von den Siedlern bei Gründung übernommen, erweitert, etc. werden. Jede Siedlung ist frei in der Gestaltung

Siedlungsstruktur / -Ordnung

Präambel

Wir können heutzutage noch nicht ganz frei sein von System/en und Gesellschaft/en. Beim Bau einer Siedlung sollen wir, müssen wir auch die gültigen Gesetze und Vorschriften des Staates beachten. Wenn ein einzelner Mensch ein 1 – ha - Grundstück kauft, dann ist dieser Mensch sich selbst überlassen. Wir aber bauen und erschaffen eine Siedlung mit 200 Familien und es ist selbstverständlich, dass niemand in der Siedlung so frei mit seinen Entscheidungen sein wird, als wenn er nur alleine für sich irgendwo ein Stück Land hat und selbst bewohnt. Zum Beispiel, wenn ein Mensch alleine auf seinem Land lebt, braucht er vielleicht keine Elektrizität, kein Haus zu bauen, keine große Strasse usw. Für eine Siedlung mit 200 Familien kommen sofort viele staatliche Vorschriften zur Anwendung, die beachtet werden MÜSSEN.
Wir versuchen zwischen diesen zwei oben beschriebenen Möglichkeiten einen optimalen Kompromiss zu finden. Deswegen werden den Erbauern der Gärtnerhöfe bestimmte Auflagen gemacht, d.h. beispielsweise legt jede Familie auf Ihrem Gärtnerhof einen Teich in bestimmter Größe an, was uns die Möglichkeit gibt, diese für den Brandschutz auszuweisen und somit keine Löschwasserleitung verlegen zu müssen. Zusätzlich zum Hauptnutzen eines Teiches: das Abwasser wird in einen Teich geleitet, der ein »lebender Filter« ist. Dieser Bio-Filter reinigt durch z.B. Bakterien, Fische und Pflanzen; das bedeutet wir können das gereinigte Abwasser oberirdisch in so genannten Rygolengräben dem nächsten Bach zuführen.
Weiteres Beispiel: Wenn jede Familie Ihr Grundstück mit einem Drittel Wald zusammen-hängend bepflanzt, können wir die Eigenjagd beantragen. Das bedeutet: keine fremden Jäger erhalten vom Staat eine Jagdlizenz, um auf unserem Land zu Jagen (das heißt nicht, dass wir in der Siedlung Tiere jagen und erlegen wollen!). Es gibt viele solcher staatlich geregelten „Kleinigkeiten“, die wir beachten können zu unserem eigenen Nutzen und Vorteil.

Es gibt 2 Möglichkeiten (Wege) zu einer Siedlung. Eine Möglichkeit ist: Jeder kann sich schon jetzt ein Stück Land kaufen und dort anfangen, mit der Hoffnung, dass er gleichgesinnte Nachbarn bekommt und dass „sich alle auftauchenden Fragen und Probleme mit Nachbarn, Behörden u.ä. Stellen dann irgendwie schon gut klären werden und die benötigten staatlichen Genehmigungen, Erlaubnisse dann irgendwann von selbst kommen“. Wie realistisch ist das ?
Die andere Möglichkeit ist: Wir überlegen vorher = jetzt was wir wollen und wie wir es wollen und welche Vorschriften von Behörden beachtet werden MÜSSEN. Und versuchen dann, alle erkennbaren Hindernisse schon jetzt vorauszusehen und eine gute Lösung zu finden. Somit starten wir groß und zügig mit unserem Siedlungsbau.....

Inhalt

1. Aufbau. Die Mehrgenerationensiedlung besteht aus....

2. Organisation / Administration

3. Bauen und Planen

4. Landwirtschaft und Selbstversorgung

5. Wasser

6. Energieversorgung

7. Lebensschule

8. Allgemeines

9. Sanktionen

10. Weitergabe des Gärtnerhof / Nutzungsrecht

11. Soziale Strukturen

12. Schlussbestimmung

1. Aufbau. Die Mehrgenerationensiedlung besteht aus:

1.1. 200 Gärtnerhöfen à 1 ha netto (ca. 1,3 ha brutto) Landfläche.
1.2. 150 ha für den gemeinschaftlichen Anbau von Getreide u.ä. Nutzpflanzen /Nutztiere.

1.3. 15 ha Schulfläche
1.3.1. der Unterricht findet in einzelnen Lehrgebäuden statt
1.3.2. Sportgelände
1.3.3. Schulgarten und Teich
1.3.4. Schulwald
1.3.5. Kantine / Mensa
1.3.6. Aula für Seminare, Vorträge, Konzerte, Kultur etc.
1.3.7. Kindergarten

1.4. 9 ha Gemeinschaftsfläche
1.4.1. Bürgerhaus
1.4.1.1. Verwaltung
1.4.1.2. Bürgerversammlung
1.4.1.3. freiwillige Feuerwehr
1.4.1.4. Friedwald (evtl. auf den Gärtnerhöfen)

1.4.2. 21 ha Gesundheitshaus
1.4.2.1. Erste–Hilfe-Station
1.4.2.2. Medizinische Versorgung
1.4.2.3. Hospiz
1.4.2.4. Therapeuten

1.4.3. Gästehaus / Herberge
1.4.3.1. Zimmer für Gäste
1.4.3.2. Gärtnerhof zur Probe
1.4.3.3. Gastronomie

1.4.4. Nahversorgung
1.4.4.1. ökologisches Einkaufszentrum mit 800 – 1000 qm (Bäcker, Post, Lebensmittel, etc.).
1.4.4.2. Wochenmarkt (Bestücker sind primär die Siedler).

1.5.  Park zwischen Schule und Gemeinschaftsfläche
1.5.1. Dorf-Linde (-Eiche, -Buche) als Mittelpunkt.

1.6. Gewerbefläche  Seitenanfang

2. Organisation / Administration

2.1. Siedlungsrat (Wahl, Aufgaben)
2.1.1. Die Wahl: Die Siedler wählen den Siedlungsrat (Vorsitzender) und 4 Beiräte. Nach 2 Jahren werden weitere 4 Beiräte gewählt, nach weiteren 2 Jahren noch einmal 4 Beiräte. Der Rat besteht dann aus 13 Personen. Nach weiteren 2 Jahren wird der Siedlungsrat und die dienstältesten 4 Beiräte neu gewählt. Nach weiteren 4 Jahren werden die nächsten dienstältesten Beiräte neu gewählt. Der Siedlungsrat ist somit für 8 Jahre gewählt. An der Wahl können sich alle volljährigen Siedler beteiligen. Gewählt werden können ebenfalls alle volljährigen Siedler. Für die Wahl kann sich ein Siedler aufstellen lassen oder von der Gemeinschaft der Siedler aufgestellt werden (er kann die Aufstellung auch ablehnen).

2.1.2. Aufgaben: Die Aufgaben des Siedlungsrates entsprechen denen eines Gemeinderates.

2.1.3. Verwaltung (Bauamt, Standesamt, Grundbuchamt etc.). (Die jeweilige Gemeindeverordnung ist zu beachten und textlich hier einzufügen!) Seitenanfang

3. Bauen und Planen

Planungsgrundlage, Organigramm (Projektskizze) der Mehrgenerationensiedlung (MGS) wie am 07.-09.03. 2008 erarbeitet und beschlossen. PDF | Excel

3.1. Baumaterialien: es dürfen nur Materialen verwendet werden, die dem baubiologischen Gedanken und Standart entsprechen.

3.2. Bauausschuss: sämtliche Bebauungspläne und Baumaterialen sind vom Bauausschuss der Siedlung genehmigen zu lassen. Gebäude aller Art, Leichtbauten (u.a. Carports), Bauwerke unterhalb der Erdoberfläche, Teiche, Wasserbecken und befestigte Flächen sind bauliche Anlagen, diese sind ebenfalls vom Bauausschuss genehmigen zu lassen.

3.3. Wohngebäude: auf jedem Gärtnerhof ist ein festes Wohnhaus zu errichten (Jurten, Bauwagen, Tippi, Zelt, etc. sind für eine Dauerbewohnung nicht zugelassen – nur als Übergangslösung während der Bauphase).

3.4. Baupflicht: innerhalb von 5 Jahren nach Zuteilung / Erwerb soll das Grundstück fertig bebaut sein; Ausnahmen nur mit Zustimmung des Siedlungsrates.

3.5. Zaun: die Einfriedung der Grundstücke erfolgt durch Hecken. Sockellose Zäune aus Holz oder Metall mit einem Öffnungsanteil von mind. 50% sind ergänzend hierzu zulässig. Sockel sind ausnahmsweise zulässig, soweit sie für eine zulässige Nutzung ( z.B. Haltung von Hühnern) erforderlich sind. Mauern als Grundstücksbegrenzung sind unzulässig. Die Einfriedungen (lebender Zaun) müssen so gehalten sein, dass die Fußwege zwischen den Gärtnerhöfen immer klar ersichtlich und nutzbar sind. Die Umzäunung ist stets in gutem Zustand zu halten. Stacheldrähte dürfen nicht angebracht werden. Breite siehe „Bauen & Planen“.

3.6. Versorgungsleitungen: jeder Gärtnerhof hat die Pflicht einen Zugang zu Energie, Wasser, Abwasser und Kommunikation zu haben.

3.6.1. drahtlose Kommunikation, die dem Menschen und der Umwelt schaden, ist mit Ausnahmen von Rettungsdiensten u. ä. zu vermeiden (Handy, DECT-Telefone, W LAN, u.ä. Technologien); Funkmasten / Funkantennen werden nur für Rettungsfrequenzen installiert.

3.7. Baugröße: Häuser mit max. 2,5 Stockwerken, max. Überbauung mit Wohn- und Nebengebäuden 20% des Baufensters.

3.8. Familienanzahl: auf dem Gärtnerhof wohnt eine Familie pro Generation, in der Anfangs- / Übergangsphase sind Ausnahmen zulässig (Ausnahmen z.B. auch für Seniorengemeinschaften).

3.9. Baurecht: für die Siedlung wird nach deutschem und europäischem Recht ein Bebauungsplan entworfen – an das vorgegebene Baufenster muss sich jeder halten.

3.10. Zugelassene Gewerbe: der Siedlungsrat entscheidet, welche Gewerbe (Handwerk, Produktion, Dienstleistungen etc.) angesiedelt werden sollen und prüft die ökologische Ausrichtung (wird Luft, Wasser, Boden etc. belastet? entsteht Lärm?). Seitenanfang

4. Landwirtschaft und Selbstversorgung 

4.1. Düngemittel: alle chemischen Düngemittel und Biozide (Fungizide, Herbizide etc.) sind grundsätzlich und ausnahmslos verboten.

4.1.1.Bewirtschaftung: die gartenbauliche und landwirtschaftliche Bewirtschaftung erfolgt nach den Richtlinien des ökologischen Land- und Gartenbaus (Bioland oder Demeter). 

4.2. Die natürlichen Kreisläufe sind zu fördern.

4.3. Wald: die Waldstücke sind weitgehendst zusammen zu legen, damit ein ökologischer Kreislauf entsteht.

4.4. Nutzgarten: der Gärtnerhof soll deutlich erkennbar als Nutzgarten (Streuobstwiese, Obst- und Gemüsebau etc.) gestaltet werden.

4.5. Tierhaltung: artgerechte Tierhaltung ist auf dem Gärtnerhof erlaubt, darf den Eigenbedarf aber nicht überschreiten.

4.5.1. Artgerechte Tierhaltung: für die Haltung von Tieren gilt das Tierschutzgesetz. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier artgerecht halten. Der Tierhalter hat ausreichende Einrichtungen zu schaffen, damit seine Tiere und Stallungen niemandem Schaden zufügen und nicht stören. Die Verantwortung für Schäden aus der Tierhaltung trägt der Besitzer / Siedler.

4.5.2. Hundehaltung: Es gilt die Hundehalterverordnung des Landes. Hunde sind so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefährdung von Menschen und anderen Tieren ausgeschlossen ist. Der Gärtnerhof, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein. Außerdem sind Hunde auf den Gärtnerhöfen so zu halten (erziehen), dass sie nicht durch ständiges Bellen stören und belästigen.

4.6. Haustierschlachtung: Die Schlachtung von Tieren ist generell zu vermeiden d.h. vegetarische oder vegane Ernährung ist anzustreben.

4.6.1. Übergangsweise erfolgt die Schlachtung an einer ausgewiesenen Stelle am Rande der Siedlung von Fachleuten, Regelung für Kleinvieh möglich.

4.7. Saatgutbank: Eine Saatgutbank wird gemeinsam von den Siedlern aufgebaut.

4.7.1. die Verwendung von gentechnisch veränderten Saatgut (GMO – genmodifizierte Organismen) ist verboten und wird mit hohen Sanktionen belegt.

4.8. Bienenhaltung ist erwünscht und nach ökologischen Gesichtspunkten zu handhaben.

4.8.1. die Zufütterung von Zucker ist nur in Ausnahmefällen (jahresbedingt) erlaubt.

4.9. Gemeinschaftlicher Anbau: auf einer Fläche von ~150 ha wird ökologische Landwirtschaft betrieben, zur Versorgung der Siedlung mit Feldfrüchten, Getreide und evtl. tierischen Produkten. Seitenanfang

5. Wasser

5.1. Versorgung (Quelle, Brunnen, Regenwasser, etc.).

5.2. Wasser-Aufbereitung / Kläranlage

Die Gruppe fasste am 11.05.2008 folgenden Beschluß:

a)      Der Löschwasserteich hat eine Mindestoberfläche von 300 m2, Tiefe mind. 3m, dieser Teich dient auch als Regenwasserzisterne, Robert arbeitet die Bepflanzung und Randzonen-gestaltung (Flachwasser) etc. aus, Möglichkeiten mit einem vorgeschalteten Filter dieses Wasser zum Duschen zu nutzen werden erarbeitet, außer reinem Trinkwasser wird keine weitere Wasserzufuhr benötigt.

b)      Abwasser wird in der ersten Stufe in einem Becken für Fest- und Schlämmstoffe mit Rührwerk und Belüftung verflüssigt (sauerstoffreiche Gärung = kein Geruch), dieser Rest geht durch die Pflanzenkläranlage (Größe pro Person im Haushalt = ca. 10m2, im Schnitt ca. 100m2), überschüssiges Wasser des Teichs fließt ebenfalls durch die Pflanzenkläranlage, nächster Schritt sind bepflanzte Mäander und Rigolengräben, hier findet eine Nachklärung statt und es versickert ein großer Teil des Abwassers, was dann noch übrig bleibt wird in einem gemeinsamen Teich als letzte Klärstufe gesammelt und anschließend dem nächsten Vorfluter zugeführt.

c)      Jeder Gärtnerhof muß diese Technik anwenden und warten. Unterstützung dabei gibt die Gemeinschaft, es wird eine regelmäßige Kontrolle von Fachleuten geben, damit das System immer einwandfrei funktioniert.

5.2.1. es sind nur biologische Kläranlagen zugelassen.

5.2.2. In der Siedlung sollten nur Stoffe verwendet werden, die in der Entsorgung 100% biologisch abbaubar sind.

5.2.3. zur Früherkennung einer Störung des Systems sind z.B. Fischteiche vorgesehen; der Verursacher einer Störung trägt auf seine Kosten die vollständige Behebung der Störung.

5.3. Abfall ist generell zu vermeiden.

5.3.1. Fäkalien / Müll: Die Entsorgung von ungeklärten Fäkalien sowie Müll auf dem eigenen Gärtnerhof ist aus Umwelt- und Hygienegründen untersagt.

5.3.2. Kompostierung: für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit ist auf jedem Gärtnerhof eine fachgerechte Kompostierung nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus durchzuführen.

5.3.3. Restmüll ist über den siedlungseigenen Recyclinghof zu entsorgen (z.B. Altpapier, Sperrmüll, gelber Sack, etc.).

5.4. Umwelt, bewusster und achtsamer Umgang mit den Gütern sehen wir als Voraussetzung an. Seitenanfang

6. Energieversorgung

6.1. Energieverbund: jeder Gärtnerhof hat sich im Verbund an der Energieerzeugung zu beteiligen – damit auch für die Gemeinschaftsgebäude und die Gewerbebetriebe genügend Energie vorhanden ist.

6.2. Autarke Versorgung: Ziel ist, von Energie im herkömmlichen Sinne autark zu werden, d.h. kein Zukauf.

6.3. Elektrische Leitungen: alle elektrischen Leitungen sind in der Erde zu verlegen, oder abzuschirmen. Seitenanfang

7. Lebensschule

7.1. Schulpflicht.

7.2. Gesamtschule, staatlich anerkannt.

7.3. Unterricht vormittags und nachmittags, auf Wunsch wird ein Mittagessen angeboten.

7.4. Klassengröße max. 20 – 25 Schüler.

7.5. Klassenbegleiter (Lehrer, Eltern, Schüler, etc.) für die ganze Schulzeit.

7.6. Pflichtfächer (entsprechend der staatlichen Anforderung) und Zusatzfächer im Bereich Theater, Tanz, Gesang, Garten, Handwerke etc.

7.7. Schulstoff in Lerneinheiten mit praktischer Umsetzung, die Handwerks- und Gewerbebetriebe der Siedlung sind verpflichtet Praktikumstellen zu schaffen.

7.8. Schüler arbeiten mit in den Bereichen Hausmeister, Verwaltung, Mensa etc.

7.9. Schulabschluss (Hauptschule, Mittlere Reife, Abitur).

7.10. Benotung bei Prüfungen, Referate zur Überprüfung des Wissenstandes.

7.11. Schüler- und Lehreraustausch im In- und Ausland. Seitenanfang

8. Allgemeines

8.1. Drogen

8.1.1. Anbau und Konsum von Drogen im gesetzlichen Sinn ist untersagt.

8.1.2. Der Anbau und Produktion von Alkohol und Tabak zum Eigenverbrauch ist erlaubt. Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist untersagt.

8.1.3. in der Gastronomie (nicht Mensa) darf Alkohol verkauft werden.

8.2. Lärmquellen wie Haustiere, Kinder oder Naturereignisse (Donner) sind nicht als Störfaktor anzusehen und hinzunehmen.

8.3. Konflikte: Unklarheiten, Zwistigkeiten, Persönliche Konflikte u.ä. sind zu vermeiden. Bei Entstehung sind sie unter den Beteiligten umgehend zu klären.

8.3.1. ist eine direkte Klärung unter den Parteien nicht möglich, hat jede Partei einen Schlichter seines Vertrauens zu benennen. Gemeinsam ist eine Lösung zu erarbeiten.Seitenanfang

9. Sanktionen

9.1. Verstöße gegen die Siedlungsordnung

9.1.1. Verstöße gegen die Siedlungsordnung, die nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung des Siedlungsrates durch den Verursacher bzw. Gärtnerhof-Besitzers, innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben werden, können wegen vertragswidrigen Verhaltens zu Sanktionen führen.

9.1.2. Darüber entscheiden, unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes gegen die Siedlungsordnung, nach gemeinsamer Sitzung, die Mitglieder des Siedlungsrates.

9.1.3. Diese Sanktionen werden jährlich erhoben, bis der Verstoß abgestellt ist.

9.1.4. Der Ausschluss aus der Siedlung wird als letzte Konsequenz in Anwendung gebracht.Seitenanfang

10. Weitergabe des Gärtnerhofes / Nutzungsrecht

10.1. Der Gärtnerhof / das Nutzungsrecht / Eigentum kann in direkter Linie vererbt werden.

10.2. Die Weitergabe in indirekter Linie erfordert die Zustimmung des Siedlungsrates.

10.3. Verkauf an Dritte erfolgt mit Zustimmung des Siedlungsrates (Vorkaufsrecht der Siedlung).

10.4. Wertausgleich haben die Parteien untereinander zu regeln.

10.5. Verlässt ein Siedler seinen Gärtnerhof, besteht kein Recht auf finanziellen Ausgleich, nach Möglichkeit
wird der Gärtnerhof von der Siedlung aufgekauft. Seitenanfang

11. Soziale Strukturen

In der Arbeitsgruppensitzung Wertschöpfung am 19. Juli 2008 wurde folgendes beschlossen:
Die Nachhaltigkeit der sozialen Strukturen in der Siedlung ist durch folgende Maßnahmen zu gewährleisten:

11.1 Die Überlassung einer Parzelle zur Errichtung eines Gärtnerhofs ist an die Ableistung der festgelegten Sozialstunden gebunden.

11.2 Jeder Siedler nimmt an einer Pflichtseminarreihe teil. Das gewährleistet, dass die Qualität der Siedlung sowie der Erzeugnisse daraus immer gleichbleibend hoch ist.

11.3. Die Nachbarschaftshilfe innerhalb der Siedlung ist als ein fester Bestandteil des Zusammenlebens zu installieren, zu fördern und auszubauen.

11.4 Wertschöpfungskreisläufe bleiben entsprechend dem Beschluss vom 19.07.2008 überwiegend in der Siedlungshand. Eigenständiges Gewerbe ist möglich und erwünscht.

11.5 Die im öffentlichen Bereich der Siedlung entstehenden Arbeitsplätze und Aufträge werden entsprechend der Befähigung und Möglichkeiten bevorzugt an die Siedler bzw. Mitglieder des Vereins vergeben.Seitenanfang

12. Schlussbestimmung

12.1. Diese Siedlungsordnung wurde auf dem Treffen vom 07.-09. Juni 2007 von den anwesenden Mitgliedern diskutiert und beschlossen. Sie wurde am 09. Juni 2007 von der Vorstandschaft verabschiedet und tritt ab 11.06.2007 in Kraft.

12.2 Der Leitfaden für die Beschreibung des Bebauungsplanes ist Bestandteil der Siedlungsordnung und wurde auf dem Treffen vom 11. April 2009 von den anwesenden Mitgliedern diskutiert und beschlossen.

12.3 Die Siedlungsordnung wird unter Beteiligung aller Siedler ständig erweitert und den jeweiligen Bedürfnissen und Bewusstseinsstand aller Siedler angepasst (Tiere, Alkohol etc.). Seitenanfang