Förderverein Forschung & Entwicklung

„Förderverein Forschung & Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit e.V.“

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Finanzamt Mosbach 06.04.2010 Steuernummer: 40004/11302 Aktenzeichen SG: 2/05 Die Körperschaft Förderverein Forschung und Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit e. V. mit Sitz in 74842 Billigheim - Allfeld dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Amtsgericht Mosbach 06.04.2010 VR 848 1. Vorsitzender Reinhold Groß 74842 Billigheim - Allfeld Neudenauerstr. 18
Tel 06265-929473, Fax 06265-929479, E-Mail: reinhold.gross@mehrgenerationensiedlung.org
Bankverbindung Volksbank Mosbach Spendenkonto BLZ.: 67460041 Konto: ........... Gerichtsstand Mosbach

komplette Satzung des Vereines pdf word Freistellungsbescheid vorläufige Bescheinigung PDF
 

Der Verein hat folgende Aufgaben:

Zweck des Vereins sind Forschung und Entwicklung in allen Bereichen der Nachhaltigkeit, insbesondere: 

1.)  Energie.
Erschließung von Zukunftsenergien einschließlich der rationellen und sparsamen Energieverwendung, um dadurch eine sichere, preisgünstige, ressourcenschonende und umweltfreundliche Energieversorgung zu fördern. Ziele sind Nutzung, Wandlung, Speicherung oder Transport in den Bereichen:

a)  der erneuerbaren Energien, insbesondere der aktiven und passiven Nutzung der Sonnenstrahlung, der Umgebungswärme, der Meeresenergie und der Erzeugung von Sekundärenergieträgern, wie mechanische, thermische, elektrische und chemische Energie, besonders Wasserstoff;
b)  der rationellen und sparsamen Energieverwendung einschließlich der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme;
c)  der Optimierung der Nutzung nicht-erneuerbaren Energien, wobei jeweils der Entwicklung, Erprobung und den Möglichkeiten der Einführung neuer Techniken besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dabei soll eine gemeinsame Ausrichtung und die Energieversorgung der Zukunft erleichtert und gefördert werden.

2.) Wasser.
Förderung des Umweltschutzes durch
a)  Wiederverwendung von Nutzwasser zur Einsparung von Trinkwasser;
b)  durch Förderung von Methoden zur Behandlung von häuslichem Abwasser durch Verfahren, die jeweils nach dem Stand der Technik die Schadstofffracht des Abwassers so gering wie möglich halten (siehe § 7a Wasser-haushaltsgesetz);
c)  durch Unterstützung bei der Umsetzung von rechtlich zulässigen Methoden zur dezentralen Abwasserbehandlung;
d)  durch Information über die rechtlich zulässigen und technisch möglichen Methoden zur dezentralen Abwasserbehandlung.;
e)  Information über Wasser, Abwasser und Nutzwasser- im Sinne der kommunalen Agenda 21. 

3.) Baubiologie
a)  die Förderung der Forschung und Wissenschaft im Bereich der Baubiologie und die Verbreitung der Lehre von den ganzheitlichen Beziehungen zwischen dem Menschen und der Wohnumwelt;
b)  die Förderung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, um die natürlichen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten und vor schädlichen Eingriffen zu bewahren;
c)  die Förderung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung durch baubiologisches Beraten, Planen, Untersuchen, Messen, Begut-achten und Mitwirken beim Bauen, Renovieren und Sanieren;
d)  die Bildung, Weiterbildung und Forschung im Bereich der wissenschaft-lichen Untersuchungen und Analysen von Häusern, Wohnungen, Grund-stücken, Einrichtungen und Materialien nach dem jeweils aktuellen Standard der Baubiologischen Messtechnik, mit dem Ziel, gesundheitliche Risikofaktoren aufzuzeigen und Alternativen zu entwickeln;
e)  die themenspezifische Produktion und Veröffentlichung von naturwissen-schaftlichen, medizinischen und baubiologischen Beiträgen in Wort, Schrift, Ton und Bild.

 4.) ökologische soziale Siedlungen
a)  die Förderung von Siedlungen, die mit den Satzungsbestimmungen übereinstimmen, sowie deren Projektierung und die Unterstützung von Pilot-modellen im In- und Ausland, der Forschung und Wissenschaft im Bereich des ökologischen Siedlungsbaus mit überwiegendem Selbstversorgungscharakter und die Verbreitung der Lehre von den ganzheitlichen Bezieh-ungen zwischen dem Menschen und der Umwelt;
b)  die Förderung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, um die natürlichen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten und vor schädlichen Eingriffen zu bewahren;
c)  die Bildung, Weiterbildung und Forschung im Bereich des ökologischen Siedlungsbaues, der wissenschaftlichen Untersuchungen und Analysen von ökologischen Siedlungen, mit dem Ziel,  Risikofaktoren aufzuzeigen und Alternativen zu entwickeln;
d)  die Kooperation mit gleichgesinnten Vereinen, Verbänden und Personen-vereinigungen zu fördern;
e)  den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik national und international zu verbessern und Informationen für die Öffentlichkeit zu erstellen und zu verbreiten;
f)    Aktivitäten bei Forschung, Entwicklung, Demonstration und Anwendung zu unterstützen, u.a. durch Koordinierung und Ergebnisbewertung;
g)  Analysen, Stellungnahmen und Vorschläge zu erarbeiten;
h)  alle sonstigen, den Vereinszweck fördernden Tätigkeiten auszuführen. 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a)    Verbesserung des Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik auf nationaler und inter-nationaler Ebene sowie die Erstellung und Verbreitung von Informationen für die Öffentlichkeit;
b)    Unterstützung von Aktivitäten bei Forschung, Entwicklung, Demonstration und Anwendung, u.a. durch Koordinierung und Ergebnisbewertung;
c)     Erarbeitung von Analysen, Stellungnahmen und Vorschlägen;
d)    alle sonstigen, den Vereinszweck fördernden Tätigkeiten auszuführen;
e)    Austausch von Erfahrungen, Informationen oder Anfragen mit anderen Mitgliedern;
f)      Kreative Gedankenanregung, Synergie-Effekte, Mitglieder helfen Mitgliedern;
g)    Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Verbänden und Vereinen;
h)    Zusammenarbeit mit internationalen Verbänden und Vereinen;
i)     Durchführung von Informationsveranstaltungen für Mitglieder und Interessierte;
j)     Entwicklung von konkreten Vorschlägen sowie Modellen, die praxisorientiert, anwendbar und umsetzbar sind;
k)    öffentliche Zur-Verfügung-Stellung von Forschungsergebnissen;
l)     Forschung und Weiterentwicklung ökologisch-sozialer Siedlungen.