Förderverein zur Entwicklung des Freien Schulwesens

Förderverein zur Entwicklung des Freien Schulwesens e. V.

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Spendenkonto BLZ: 67460041 Konto:..............

Finanzamt Mosbach 06.04.2010 Steuernummer: 40004/11351 Aktenzeichen SG: 2/05 Die Körperschaft Förderverein zur Entwicklung des Freien Schulwesens e. V. mit Sitz in 74842 Billigheim - Allfeld dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Amtsgericht Mosbach 06.04.2010 VR .845 1. Vorsitzender Inge Moser 74842 Billigheim - Allfeld Neudenauerstr. 18
Tel 06265-929478, Fax 06265-929479, E-Mail: inge.moser@mehrgenerationensiedlung.org
Bankverbindung Volksbank Mosbach Spendenkonto BLZ.: 67460041 Konto: ............... Gerichtsstand Mosbach

komplette Satzung des Vereines pdf word Freistellungsbescheid vorläufige Bescheinigung PDF

Der Verein hat folgende Aufgaben:


1)    Die Förderung und Pflege und die zeitgemäße Weiterentwicklung der Pädagogik und des Freien Schulwesens. Der Verein verwirklicht dies durch die Einrichtung und den Betrieb von Bildungsstätten in der schulischen, vorschulischen, außerschulischen Bildung sowie Freizeit-Erziehung und im Bereich der Erwachsenenbildung, außerdem durch die Förderung von kulturellem Leben. 

2)    Zweck des Vereins ist die Förderung ganzheitlicher Bildung auf der Grundlage des Artikels 26 pdf word Absatz 2 und 3 der UN-Menschenrechtskonvention und Artikel 29 pdf word, Absatz 1 a bis 1 e und Absatz 2 der UN-Kinderrechtskonvention. 

3)    Der Verein bezweckt insbesondere die Unterstützung all jener Lehrer/Innen, Schüler/Innen und Eltern, die innerhalb wie außerhalb der öffentlichen Schule Grundgedanken einer am Menschen orientierten Schule verbreiten und verwirklichen wollen.

4)    Jugendpflege und Jugendarbeit durch sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche im kulturellen Bereich. Zu diesem Zweck unterrichtet der Verein die Jugend über den Inhalt und Wert der Heimatkultur und ist bestrebt, zur Ehrfurcht vor dem verpflichtenden kulturellen Erbe zu erziehen und zur lebendigen Weiterentwicklung dieses Erbes in fruchtbarer Auseinandersetzung mit den Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft anzuleiten. 

5)    Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58. Abs.1 AO für die Bildungsstätten sowie für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben der Freien Schulen oder ihm verbundene Einrichtungen, insbesondere für die Finanzierung der Lehrer -aus und -fortbildung. 

 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 

a)  Austausch von Erfahrungen, Informationen oder Anfragen unter Mitgliedern.

b)  Kreative Gedankenanregung, Synergie-Effekte, Mitglieder helfen Mitgliedern.

c)  Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen, Verbänden und Vereinen.

d)  Durchführung von Informationsveranstaltungen für Mitglieder und Interessierte.

e)  Entwicklung von konkreten Vorschlägen sowie Modellen, die praxisorientiert, anwendbar und umsetzbar sind.

f)   Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt.

g)  Förderung von freien Schulen in Mehrgenerationensiedlungen.