Förderverein zum bewussten Umgang mit Mensch und Umwelt

„Förderverein zum bewussten Umgang mit Mensch und Umwelt e.V.“

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Spendenkonto BLZ: 67460041 Konto: 43567608

Finanzamt Mosbach 12.01.2007 Steuernummer: 40004/13209 Aktenzeichen SG: 4/04. Die Körperschaft Förderverein zum bewussten Umgang mit Mensch und Umwelt mit Sitz in 74842 Billigheim - Allfeld dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Amtsgericht Mosbach 30.01.2007 VR 797 1. Vorsitzender Reinhold Groß 74842 Billigheim - Allfeld Neudenauerstr. 18
Tel 06265-929473, Fax 06265-929472, E-Mail: reinhold.gross@mehrgenerationensiedlung.org
Bankverbindung Volksbank Mosbach Spendenkonto BLZ.: 67460041 Konto: 43567608 Gerichtsstand Mosbach

komplette Satzung des Vereines pdf word
Freistellungsbescheid pdf  

Der Verein hat folgende Aufgaben:

A.) Energie

 

1) Zweck des Vereins ist es, sich für Zukunftsenergien einschließlich der rationellen und sparsamen Energieverwendung einzusetzen,
um dadurch eine sichere, preisgünstige, ressourcenschonende und umweltfreundliche Energieversorgung zu fördern. Zur Erreichung
dieses Zieles befasst sich der Verein mit Nutzung, Wandlung, Speicherung oder Transport in den Bereichen

- der erneuerbaren Energien, insbesondere der aktiven und passiven Nutzung der Sonnenstrahlung, der Umgebungswärme, der Meeresenergie
und der Erzeugung von Sekundärenergieträgern, wie mechanische, thermische, elektrische und chemische Energie, besonders Wasserstoff,

- der rationellen und sparsamen Energieverwendung einschließlich der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme,

- der nicht-erneuerbaren Energien, wobei jeweils der Entwicklung, Erprobung und den Möglichkeiten der Einführung neuer Techniken besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dabei soll eine gemein-same Ausrichtung und die Energieversorgung der Zukunft erleichtert und gefördert werden.


2) Zur Erfüllung des Zwecks hat der Verein folgende Aufgaben:
a) Den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik national und international
zu verbessern und Informationen für die Öffentlichkeit zu erstellen und zu verbreiten,

b) Aktivitäten bei Forschung, Entwicklung, Demonstration und Anwendung zu unterstützen, u.a. durch Koordinierung und Ergebnisbewertung,

c) Analysen, Stellungnahmen und Vorschläge zu erarbeiten,

d) alle sonstigen, den Vereinszweck fördernden Tätigkeiten auszuführen. 

3) Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58. Abs.1 AO für die Entwicklung neuer Energien sowie für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben oder ihm verbundene Einrichtungen, insbesondere für die Finanzierung.

 

 

B.) Schule

 

1) Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege und die zeitgemäße Weiterentwicklung der Pädagogik und des Freien Schulwesens.
Der Verein verwirklicht dies durch die Einrichtung und den Betrieb von Bildungsstätten in der schulischen, vorschulischen, außerschulischen
Bildung sowie Freizeit-Erziehung und im Bereich der Erwachsenenbildung, außerdem durch die Förderung von kulturellem Leben.

 

2) Zweck des Vereins ist die Förderung ganzheitlicher Bildung auf der Grundlage des Artikel 26 pdf word Absatz 2 und 3 der
UN-Menschenrechtskonvention und Artikel 29
pdf word Absatz 1 a bis 1 e und Absatz 2 der UN-Kinderrechtskonvention.

 

3) Der Verein bezweckt insbesondere die Unterstützung all jener Lehrer/Innen, Schüler/Innen und Eltern, die innerhalb
wie außerhalb der öffentlichen Schule Grundgedanken einer am Menschen orientierten Schule verbreiten und verwirklichen wollen.

 

4) Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58. Abs.1 AO für die Bildungsstätten sowie
für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben der Freien Schulen oder ihm verbundene Einrichtungen, insbesondere
für die Finanzierung der Lehrer-Aus und -Fortbildung.

 

 

C.) Wasser

1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes
a) durch Förderung der Wiederverwendung von Nutzwasser zur Einsparung von Trinkwasser;
b) durch Förderung von Methoden zur Behandlung von häuslichem Abwasser durch Verfahren, die jeweils nach dem Stand der Technik die Schadstofffracht des Abwassers so gering wie möglich halten (siehe § 7a Wasserhaushaltsgesetz);
c) durch Unterstützung bei der Umsetzung von rechtlich zulässigen Methoden zur dezentralen Abwasserbehandlung;
d) durch Information über die rechtlich zulässigen und technisch möglichen Methoden zur dezentralen Abwasserbehandlung.
e) Information über Wasser, Abwasser und Nutzwasser- im Sinne der kommunalen Agenda 21.

2) Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58. Abs.1 AO für die Entwicklung neuer Techniken rund um das Thema Wasser sowie für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben oder ihm verbundene Einrichtungen, insbesondere für die Finanzierung.

 

D.) Landwirtschaft

1) Die Förderung von Einrichtungen, die sich auf der Grundlage des ökologischen Land- und Gartenbaus zur Aufgabe machen:
a) Maßnahmen zur Gestaltung des Bodens
b) Maßnahmen zur Schonung der natürlichen Ressourcen
c) Maßnahmen für angepasste Technologien.
d) die Einbeziehung der Naturkreisläufe im Sinne einer ökologischen Landwirtschaft
e) Maßnahmen zur Erforschung feinstofflicher Wirkungen im Sinne der Harmonisierung und
     ganzheitlichen Heilung und Entfaltung allen Lebens.

2) Die Förderung und Erhaltung der menschlichen Gesundheit durch gesunde Ernährung,

3) Die Förderung von Systemen, die regionale Lebensmittelproduktion, Naturschutz, Bau- und Landschaftsplanung
sowie ressourcen-schonende Vorsorge- und Entsorgungskonzepte zu einer Einheit verbinden.

4) Durch Schulung, Seminare, Veröffentlichungen, Veranstaltungen usw. für die Vertiefung und Verbreitung
der unter a, b, c genannten Ideen zu sorgen bzw. das Interesse der Öffentlichkeit dafür zu wecken.

5) Die Förderung der Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Bildungseinrichtungen.

6) Die Kooperation mit gleichgesinnten Vereinen, Verbänden und Personenvereinigungen zu fördern.

7) Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58. Abs.1 AO für die Entwicklung der oben genannten Themen sowie für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben oder ihm verbundene Einrichtungen, insbesondere für die Finanzierung.

  

E.) Gesundheit

 

1) Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege.

2) Er ist Informationsplattform für die Verbraucher über alle Themen, die sich um ganzheitliche Gesundheit, Wohlfühlen und Wellness drehen.

3) Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58. Abs.1 AO für die Entwicklung neuer Möglichkeiten rund um das Thema Gesundheit sowie für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben oder ihm verbundene Einrichtungen, insbesondere für die Finanzierung.

F.) Kultur und Brauchtum

 

1) Ziel des Vereins ist es,

a) Die Bevölkerung über die Geschichte unserer Heimat zu informieren.

b) Die internationale Zusammenarbeit zu pflegen und damit einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten,

c) Pflege von Brauchtum und Volkstanz.

d) Weitergabe der alten Sitten und Bräuche an die nächste Generation.

e) Jugendpflege und Jugendarbeit durch sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche im kulturellen Bereich. Zu diesem Zweck unterrichtet der Verein die Jugend über den Inhalt und Wert der Heimatkultur und ist bestrebt, zur Ehrfurcht vor dem verpflichtenden kulturellen Erbe zu erziehen und zur lebendigen Weiterentwicklung dieses Erbes in fruchtbarer Auseinandersetzung mit den Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft anzuleiten.
 

2) Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch

a) Information der Öffentlichkeit über die Vereinsarbeit, insbesondere über heimatkundliche und heimatgeschichtliche Erkenntnisse,

b) Sammlungen von Archivalien über die Heimatgeschichte und Erarbeitung eines Archivs für Volks- und Heimatkunde und für Musik,

c) Erstellung von heimatkundlichen Dokumentationen und deren Veröffentlichung,

d) Vorträge und Lesungen über Heimatgeschichte,
 

3) Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58. Abs.1 AO für die Entwicklung neuer Möglichkeiten rund um das Thema Kultur und Brauchtum sowie für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben oder ihm verbundene Einrichtungen, insbesondere für die Finanzierung. 

 

 

G.) Baubiologie

 

1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Forschung und Wissenschaft im Bereich der Baubiologie und die Verbreitung der Lehre von den ganzheitlichen Beziehungen zwischen dem Menschen und der Wohnumwelt.


2) Die Förderung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, um die natürlichen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten und vor schädlichen Eingriffen zu bewahren.

3) Die Förderung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung durch baubiologisches Beraten, Planen, Untersuchen, Messen, Begutachten, und Mitwirken beim Bauen, Renovieren
und Sanieren.


4) Die Bildung, Weiterbildung und Forschung im Bereich der wissenschaftlichen Untersuchungen und Analysen von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Einrichtungen und Materialien nach dem jeweils aktuellen Standard der Baubiologischen Messtechnik, mit dem Ziel, gesundheitliche Risikofaktoren aufzuzeigen und Alternativen zu entwickeln.


5) Die themenspezifische Produktion und Veröffentlichung
von naturwissenschaftlichen, medizinischen und baubiologischen Beiträgen
in Wort, Schrift, Ton und Bild.

 

6) Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58. Abs.1 AO für die Entwicklung/Weiterentwicklung neuer Techniken rund um die Baubiologie sowie für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben oder ihm verbundene Einrichtungen, insbesondere für die Finanzierung.

 

 

H.) Ökologische soziale Siedlungen
 

1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Siedlungen, die mit den Satzungsbestimmungen übereinstimmen, sowie deren Projektierung und die Unterstützung von Pilotmodellen im In- und Ausland. Der Forschung und Wissenschaft im Bereich des ökologischen Siedlungsbaus mit überwiegenden Selbstversorgungscharakter und die Verbreitung der Lehre von den ganzheitlichen Beziehungen zwischen dem Menschen und der Umwelt.


2) Die Förderung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, um die natürlichen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten und vor schädlichen Eingriffen zu bewahren.

3) Die Bildung, Weiterbildung und Forschung im Bereich des ökologischen Siedlungsbaues, der wissenschaftlichen Untersuchungen und Analysen von ökologischen Siedlungen, mit dem Ziel,  Risikofaktoren aufzuzeigen und Alternativen zu entwickeln.

4) Die Kooperation mit gleichgesinnten Vereinen, Verbänden und Personenvereinigungen zu fördern.

 a) Den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik national und international zu verbessern und Informationen für die Öffentlichkeit zu erstellen und zu verbreiten,

b) Aktivitäten bei Forschung, Entwicklung, Demonstration und Anwendung zu unterstützen, u.a. durch Koordinierung und Ergebnisbewertung,

c) Analysen, Stellungnahmen und Vorschläge zu erarbeiten,

d) alle sonstigen, den Vereinszweck fördernden Tätigkeiten auszuführen.

5) Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln gemäß § 58. Abs.1 AO für die Entwicklung/Weiterentwicklung/Umsetzung ökologisch/sozialer Siedlungen sowie für wissenschaft-liche Aufgaben und Forschungsaufgaben oder ihm verbundene Einrichtungen, insbesondere für die Finanzierung.

I.) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) Austausch von Erfahrungen, Informationen oder Anfragen mit anderen Mitgliedern.

b) Kreative Gedankenanregung, Synergie-Effekte, Mitglieder helfen Mitgliedern.

c) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Verbänden und Vereinen.

d) Zusammenarbeit mit internationalen Verbänden und Vereinen.

e) Durchführung von Informationsveranstaltungen für Mitglieder und Verbraucher.

f) Entwicklung von konkreten Vorschlägen sowie Modellen, die praxisorientiert, anwendbar und umsetzbar sind.

g) Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt.

1.     Der Verein ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden. Er wird nur dann zum politischen Geschehen
öffentlich Stellung beziehen, wenn die Interessen der im Verein erfassten Berufs- und Fachgruppen direkt oder indirekt
von den politischen Maßnahmen oder Vorhaben betroffen sind.

2.     Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts  “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung

3.       Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4.       Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.